Die Studienplatzklage in Rheinland-Pfalz

Der Weg zum Studium im Land
der Burgen und des Weins

Studienplatz einklagen in Rheinland-Pfalz? – So wird es ein Erfolg!

In Rheinland-Pfalz kann unter Umständen die Studienplatzklage die Türen in die Hochschulen und Universitäten öffnen. Auch hierzulande blickt die Studienplatzklage auf eine längere Geschichte zurück, sodass sich ein vertrauter Umgang mit ihr bei den Verwaltungsgerichten etabliert hat. Jedoch ist die Klage je nach Bundesland und Hochschuleinrichtung unterschiedlich auszugestalten. Wer klagen möchte, ist daher bei einem versierten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht gut beraten.

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Universitäten in Rheinland-Pfalz:

❘  Johannes Gutenberg-Universität Mainz  ❘  Technische Universität Kaiserslautern   ❘  Universität Trier  ❘   Universität Koblenz-Landau  ❘


Johannes Gutenberg-Universität Mainz:

Volluniversität mit gutem Ruf in Natur- und Wirtschaftswissenschaften

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) sind aktuell um die 32.000 Studierenden in über 200 Studiengängen eingeschrieben. Dazu zählen etwa Zahn-, Bio- und Humanmedizin, Psychologie, Pharmazie, Geographie, Sport, Politik, Musik, Erziehungswissenschaften, Kommunikation, European Studies und Deutsch als Fremdsprache. Die Volluniversität ist Teil des IT-Clusters Rhein-Main-Neckar. In nationalen wie internationalen Rankings ist die JGU insbesondere in den Natur- und Wirtschaftswissenschaften gut aufgestellt.
Der Bibliotheksbestand umfasst ca. vier Millionen Medien. Der breitgefächerte Hochschulsport umfasst Sportarten wie Aquafitness, Caopeira, Hockey, Kanupolo, Mentalstrategien, Segeln, Sportklettern und Wandern. Der Uni-Campus befindet sich im Südwesten von Mainz. Die Stadt am Rhein bietet eine angenehme Atmosphäre durch seine Altstadt, in der viele Elemente von Mittelalter, Romanik und Gotik erhalten sind. Viele kulturelle Einrichtungen bereichern das Mainzer Leben. Das Ufer des Rheins und der Lennebergwald laden zu vielfältigen Outdoor-Aktivitäten ein.


Technische Universität Kaiserslautern:

150 Studiengänge und beste Einbettung in den Wissenschaftsstandort Kaiserslautern

An der Technischen Universität Kaiserslautern (TUK) sind in etwa 15.000 Studierende eingeschrieben. Zu den 150 Studiengängen der TUK gehören Biologie, Geographie, Mathematik, Bauingeneurwesen, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Sport, Elektrotechnik, Maschinenbau, Architektur und Bildungswissenschaften. Mehrere Studiengänge werden in Kooperation mit Partneruniversitäten durchgeführt. Zudem gibt es die Möglichkeit von Doppelabschlüssen. In verschiedenen Rankings taucht die TU Kaiserslautern insbesondere in den Naturwissenschaften weit vorne auf. Durch enge Kooperationen mit mehreren ansässigen Forschungseinrichtungen ist die TUK bestens in den Wissenschaftsstandort Kaiserslautern eingebettet.
Der Unisport bietet Sportarten wie Adventure Camp, Brettspiele, Calisthenics, Skating, Irish Dance, Kampfsport, Parkour, Schach, Tischtennis, Windsurfen und Zouk an. Die Universitätsstadt Kaiserslautern ist von der Mittelgebirgslandschaft Pfälzerwald mit unzähligen Wanderstrecken umgeben. Kaiserslautern ist mitunter geprägt durch eine internationale Atmosphäre aufgrund der Präsenz des US-Militärs mit dem weltweit größten US-Militär-Stützpunkt außerhalb der USA.


Universität Trier:

hoher Grad an internationaler Vernetzung, interdisziplinärer und praxisorientierter Lehre

An der Universität Trier sind rund 15.000 Studierende in mehr als 30 Studienfächern in über 100 Studiengängen eingetragen. Zu diesen gehören Psychologie, Anglistik, Wirtschaft, Biowissenschaften, Geographie, Geschichte, Lehramt und Umweltwissenschaften. Die Uni Trier zeichnet sich mitunter durch einen hohen Grad an internationaler Vernetzung, interdisziplinäre und praxisorientierte Lehre und Forschung aus. Der komplette Buch- und Zeitschriftenbestand ist in einer räumlich mit mehreren Lehrgebäuden verknüpften Zentralbibliothek aufbewahrt. Die Studierendenschaft der Uni Trier ist in vielen studentischen Initiativen, wie der European Law Students’ Association (ELSA), dem Förderkreis für Internationale Beziehungen/Entwicklungsländer (FIBEL) und fremsprachlichen Theatergruppen organisiert.

Der Hochschulsport bedient eine breite Palette an Sportarten, darunter Yoga, Rückenfitness, Ganzkörpertraining, Pilates, Kampfsport und Freeletics. Der Hauptcampus der Universität Trier befindet sich auf einem Plateau unweit der Innenstadt. Zu dem Campus gehören schöne Landschaftsflächen mit diversen Spaziermöglichkeiten. Trier ist die älteste Stadt Deutschlands, was auch an seinen vielen Baudenkmälern mit UNESCO-Welterbe-Status erkennbar ist. Die von der Mosel durchzogene Stadt ist von einer ländlichen Umgebung mit bewaldeten und teils für den Weinanbau genutzten Region gekennzeichnet.


Universität Koblenz-Landau:

Schwerpunkt Lehramt, Profilbereiche Bildung, Mensch und Umwelt

An der Universität Koblenz-Landau studieren über 17.000 Menschen insbesondere in Lehramtsfächern, aber auch in Studiengängen wie Psychologie, Geographie, Germanistik, Naturschutzbiologie, Erziehungswissenschaft, Pädagogik sowie Mensch und Umwelt. Fast zwei Drittel der Immatrikulierten sind in den Lehramtsstudiengängen eingeschrieben. Die Uni Koblenz-Landau bietet Lehramtsstudiengänge für alle Schularten an und ist damit die einzige Uni in ganz Rheinland-Pfalz mit diesen Auswahlmöglichkeiten. Die drei miteinander vernetzten und interdiszplinären Profilbereiche sind: Bildung, Mensch und Umwelt.

Die Campus der Universität liegen durch die geographische Teilung der Uni 150 Kilometer voneinander entfernt. Die Stadt Koblenz ist eingebettet zwischen Hunsrück, Eifel, Westerwald und Taunus. Ausläufer des Hunsrück ragen in das urbane Gebiet hinein und machen es zur Grünen Lunge von Koblenz. Teile der Stadt gehören zum UNESCO-Welterbe. Koblenz verfügt über eine ausgeprägte Musikszene. Landau in der Pfalz ist an die Weinstraße angebunden. Der Pfälzerwald gehört teils zum Stadtgebiet. Landau verfügt über eine gut erhaltene Altstadt. Mehrere Orte kulturellen Lebens wie die Jugendstil-Festhalle und das Haus am Westbahnhof bieten Studierenden Möglichkeiten zum Zeitvertreib an.

Hohe Zulassungserfordernisse: Abiturnote 1,0 – was wird von Studieninteressierten für die Zulassung an rheinland-pfälzischen Universitäten vorausgesetzt?

Häufig sind strenge Zulassungserfordernisse an den Universitäten in Rheinland-Pfalz zu überwinden. In Abhängigkeit des Studiengangs ist es teils nur einem kleinen Kreis der Bewerberinnen und Bewerber gestattet, den Sprung ins Studium zu wagen. Die Entwicklung der Zulassungsgrenzen geben Rückschluss auf die Konkurrenzsituation zwischen Bewerberinnen und Bewerbern auf die Studienplätze in Rheinland-Pfalz.


Johannes Gutenberg-Universität Mainz: ein Drittel aller Studiengänge zulassungsbeschränkt; Topnoten in Psychologie, Medizin und einigen Lehramtsstudiengängen erwartet

An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) sind derzeit gut ein Drittel der Studiengänge zulassungsbeschränkt. So lag die Zulassungsgrenze zum Beispiel für den Studiengang Psychologie & Psychotherapie im Wintersemester 2020/21 bei 1,3. Alternativ gelang der Zugang über die Wartezeit mit sieben Wartesemestern bei einem Schnitt von mindestens 2,1 und einem abgeleisteten Dienst. Auch in diversen Lehramtsfächern wurde hart gesiebt: für Biologie (1,7 oder fünf Wartesemester), Publizistik im Kernfach (2,1 oder fünf Wartesemester), Sozialkunde (2,4 oder fünf Wartesemester) und Geographie (2,5 oder vier Wartesemester) wurden überdurchschnittliche Abiturabschlüsse verlangt. In Humanmedizin galt im Wintersemester 2019/20 eine Zulassungsgrenze von 1,1 plus ein Wartesemester. Seitdem erfolgt die Zulassung über ein Punktesystem, wobei die Abiturnoten den wesentlichen Ausschlag geben. Denselben Wechsel gab es bei Humanmedizin (Wintersemester 2019/20: 1,4 plus ein Wartesemester) und Zahnmedizin (Wintersemester 2019/20: 1,8 plus ein Wartesemester).


Technische Universität Kaiserslautern: Schranken gelten mitunter für die Studiengänge Biologie, Lebensmittelchemie, Sport & Gesundheit; Anzahl der Plätze stark begrenzt

An der TU Kaiserslautern sind derzeit die Bachelorstudiengänge Biologie, Lebensmittelchemie, Gesundheit sowie Sport & Gesundheit zulassungsbeschränkt. Die Anzahl der zu vergebenden Plätze ist dabei relativ überschaubar: seit dem Wintersemester 2019/20 werden im Studiengang Sportwissenschaft & Gesundheit beispielsweise nur 30 Plätze pro Durchgang vergeben. 25 Plätze davon richten sich nach der NC-Quote, fünf Plätze gehören zur Wartesemester-Quote.


Universität Trier: 1,6 in Psychologie, Zulassungsbeschränkungen in mehreren Bereichen

An der Universität Trier gelten Zulassungsbeschränkungen für die Bachelor-Studiengänge Psychologie, Sozial- und Organisationspädagogik, Umweltbiowissenschaften, Medien- und Kommunikationswissenschaft sowie die Lehramtsfächer Biologie, Geographie und Grundschulbildung. In Psychologie galt im Wintersemester 2020/21 eine Zulassungsgrenze von 1,6. Alternativ gelang der Zugang auch über sieben Wartesemester bei einer Note von mindestens 2,8. In Grundschulbildung wurde eine Zulassungsgrenze von 2,9 festgelegt sowie eine Wartezeit von drei Semestern bei einem Schnitt von mindestens 3,3.


Universität Koblenz-Landau: 1,6 in Psychologie und 1,7 in Mensch und Umwelt

An der Universität Koblenz-Landau sind momentan sieben Lehramts-Studiengänge zulassungsbeschränkt: Biologie, Deutsch, Ethik, Geographie, Pflege, Sozialkunde, Wirtschaft und Arbeit. Zu den weiteren zehn zulassungsbeschränkten Studiengängen zählen: Geographie, Germanistik, Naturschutzbiologie, Erziehungswissenschaft, Mensch und Umwelt, Pädagogik und Psychologie. Im Wintersemester 2020/21 lag der Grenzrang in Psychologie etwa bei einem NC von 1,6. Über die Wartezeitquote hatte man mit sieben Wartesemestern eine Chance. Für den Studiengang Mensch und Umwelt (Psychologie, Kommunikation, Ökonomie) mussten Studienbewerber mindestens eine 1,7 auf den Abiturzeugnissen vorweisen. Die Wartezeit betrug sechs Semester.

Wie entwickelt sich die Studienbewerbersituation weiter?

Eine flächendeckende Erweiterung der Zulassungskontingente in Rheinland-Pfalz zur Befriedigung der Studiennachfrage ist zurzeit nicht in Sicht. Zum einen unterliegen die Universitäten engen Spielräumen aufgrund der prekären Haushaltslage. Verschärfend kommt dazu, dass die Anzahl der Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland seit längerer Zeit rasant wächst. Schließlich gelten Universitäten und Hochschulen in Rheinland-Pfalz als gefragt.

Humanmedizin-Studium: weshalb wird so stark gesiebt?

Als besonders beliebt gelten an vielen Universitäten die Studiengänge Psychologie, Biologie und Humanmedizin. Doch während seit den Nullerjahren die Zahl der Bewerber im Fach Humanmedizin um 100 % gestiegen ist, ist der Ausbau der Studienplätze in dem Bereich nur schleppend vorangekommen. Dies macht sich mitunter in der Entwicklung der Zulassungsgrenze in der Abiturbestenquote (AbiQ) bemerkbar. Reichte zur Jahrtausendwende teils noch eine Note von 2,2 für die Zulassung aus, muss es heutzutage regelmäßig die Note 1,0 sein – eine Note, die nur eine kleine Minderheit der Abiturientinnen und Abiturienten schafft. Das Ergebnis dieser NC-Spirale ist ein erheblicher Leistungsdruck auf den Schultern von Schüler*innen mit Berufsträumen im medizinischen Bereich.

Studienplatzklage: lohnt sich der Gang zum Gericht?

Zur Umgehung der strengen Zulassungsgrenzen durch Abi-NC oder zumutenden Wartesemesterzahlen in Rheinland-Pfalz gibt es einen effektiven Weg: die Studienplatzklage. Auf das reguläre Bewerbungsverfahren haben Studienplatzklagen keine Auswirkungen. Bereits vergebene Studienplätze bleiben unberührt. Sinn und Zweck der Studienplatzklage ist die Schaffung zusätzlicher Studienplätze über das von den Hochschulverwaltungen ursprünglich festgelegte Kontingent hinaus. Dies gelingt, wenn die Überprüfung der Kalkulation zur Studienplatzkapazität sich als fehlerhaft erweist. Immer wieder kommt es zur Aufdeckung derartiger (teils bewusst, teils unbewusst) unberücksichtigter Kapazitäten.

Die Jahr für Jahr aufs Neue bestimmte Zulassungszahl in jedem Studiengang ist das Ergebnis eines komplizierten Rechenverfahrens, bei dem das verfügbare Lehrangebot eine maßgebliche Rolle spielt. Der Umfang der jeweiligen Lehrverpflichtungen fließt ebenso in die Gleichung hinein wie etwa der Schwundausgleichsfaktor. Schwundausgleich bedeutet, dass die jeweilige Abbrecherquote bereits bei der Zulassungszahl mit ins Auge zu fassen ist. Erfahrungsgemäß brechen in Deutschland über 25 % der Studienanfängerinnen und -anfänger ihr Studium ab.

Wann obliegt den Hochschuleinrichtungen die Zulassung weiterer Studierender über das ursprünglich ermittelte Kontingent hinaus?

Aus Kernelementen der Verfassung, wie das Grundrecht der Berufsfreiheit, der Gleichheitssatz und das Sozialstaatsprinzip folgt für die Universitäten die Pflicht zur Ausschöpfung vorhandener Lehrbetriebskapazitäten. Werden die Kapazitäten nicht zutreffend ermittelt und besteht das Potential für zusätzliche Studiengänge, müssen die Universitäten handeln. Studienplatzklagen erinnern die Universitäten an ihre Obliegenheit dazu. Die Klagen haben damit eine verfassungsdienende Kontrollfunktion.

Haben Studienplatzklagen Veränderungen in der Bildungspolitik zur Folge?

Drängen viele Studienbewerberinnen und -bewerber mittels der Studienplatzklage in die Hörsäle, kann dies politische Debatten über die Anpassung von Rahmenbedingungen mit anstoßen. So geschehen 2020 in Berlin, als der forschungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus infolge diverser Studienplatzklagen die Überprüfung der Kapazitätsverordnung forderte. Die hohe Zahl an Studienplatzklagen infolge mehrerer Jahre offenbart dort wie anderswo, dass es bei der Situation um die Zulassung von Studienbewerbern seit einiger Zeit zu einer Schieflage gekommen ist.

Die Geschichte der Studienplatzklage in Deutschland reicht bis in die 1970er zurück. 1973 äußerte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) detailliert zur Studienplatzvergabe (BverfGE 33, 303) und legte damit den Grundstein für Studienplatzklagen. Heutzutage hat sich die Studienplatzklage als fester Bestandteil rechtlicher Auseinandersetzungen etabliert, weil immer mehr Studienbewerberinnen und -bewerber den Schritt vor die Gerichte wagen. So haben sich viele Hochschulen und Gerichte längst an die Verfahren gewöhnt.

Wie läuft eine Studienplatzklage in Rheinland-Pfalz ab? Was ist zu beachten?

Zu beachten sind landesrechtliche Spezifika bei der Studienplatzklage in Rheinland-Pfalz. Es gelten verschiedene Fristen bei den Bewerbungsverfahren. Klagen können nur EU-Bürgerinnen und -bürger sowie Bildungsinländer, also Ausländerinnen und Ausländer, die hier ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Ist die Bewerbung um einen Studienplatz formell fehlerhaft, entfällt bereits das Rechtsschutzbedürfnis. Allgemein gilt, dass die Verfahrensstrategie an der jeweiligen Universität auszurichten ist. Durch ein hochindividualisiertes Vorgehen werden die Erfolgschancen erhöht. In der Summe erfordern die Spezifika in Rheinland-Pfalz wie in jedem anderen Bundesland auch eine kompetente anwaltliche Betreuung.

Was, wenn ein gerichtlicher Vergleich bei der Studienplatzklage im Raum steht?

Vergleiche gehören bei der Studienplatzklage regelrecht zur Tagesordnung. Das Interesse hierfür kommt von verschiedenen Seiten, denn Vergleiche sind aus prozessökonomischer Sicht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung von entscheidendem Vorteil. Damit der Vergleich aber nicht zu einem unbefriedigenden Ergebnis für die Klägerinnen und Kläger führt, braucht es eine kompetente anwaltliche Unterstützung.

Eine Annäherung an die Studienplatzklage erfolgt in individuell und maßgeschneiderter Form. Die Vorbereitung der Klage ist nicht zu unterschätzen. Die Chancen sind höher, wenn ein Anwalt möglichst frühzeitig kontaktiert wird.

Bis wann ist eine Studienplatzklage spätestens in Gang zu setzen?

Ist die schriftliche Absage der Universität für den gewünschten Studienplatz eingegangen, ist die Zeit zum Handeln gekommen. Spätestens. Jetzt ist ein versierter Rechtsanwalt bzw. eine versierte Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht zu beauftragen.

Gemeinsam und anhand der Einzelfallumstände wird eine Einschätzung der Klageaussichten vorgenommen. Maßgebend für die Aussichten sind der angepeilte Studiengang, die angestrebte Universität und der Listenplatz des Studienbewerbers oder der -bewerberin.

Ist die Klage von vornherein aussichtslos, wird ein kompetenter und erfahrener Rechtsbeistand seiner Mandantin bzw. seinem Mandantin nicht zu einer Klage raten.

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